Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden von The Jodel Venture GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1
Die Jodel Venture GmbH (nachfolgend „Jodel“ genannt) und der unterzeichnende Vertragspartner („Kunde“) kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Preisliste (siehe Angebot) zu erfüllen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person im Sinne des öffentlichen Rechts ist. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zuStande, wenn Jodel die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält (z.B. Email oder DocuSign). Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von Jodel gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Jodel zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1
Der Vertrag verpflichtet Jodel zur Veröffentlichung der im Vertragsangebot vereinbarten, aufgeführten Produkte und der Erbringung der dort aufgeführten Leistungen (beides: „Leistungselemente“), nach Maßgabe dieser Bedingungen.

3.2
Der Vertrag berechtigt Jodel dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen, sofern es sich hierbei nicht um personenbezogene Daten der Beschäftigten des Kunden handelt. Die jeweiligen Ergebnisse werden ausschließlich für interne Zwecke genutzt und allenfalls nach Rücksprache mit dem Kunden veröffentlicht, soweit es sich nicht um anonyme, aggregierte Daten handelt.

3.3
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.

§ 4 Vergütung der Leistungen

Die Vergütung der von Jodel zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach den im Vertragsangebot angegeben Preisen. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen Jodel und dem Kunden.

§ 5 Kostenregelung und Zahlungsvereinbarungen

5.1
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Kampagnenende, es sei denn, es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Jodel behält sich das Recht vor, Vorleistung nach einem Monat des Kampagnenstart zu verlangen. Der Rechnungsbetrag basiert auf Basis des tatsächlichen Aufwands vom Werbemonat. Der Zahlungsanspruch wird 20 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. Jodel ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen, sofern der Kunde mit der Zahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung im Verzug ist. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

5.2
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3
Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. Jodel kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälligen Zahlungen durch den Kunden verweigern.

5.4
Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und Jodel zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

5.5
Auf Angeboten oder Bestellformularen angegebene Leistungszeiträume und Kontingente für vereinbarte Leistungen stellen vorläufige Schätzungen dar und sind somit hinsichtlich Ihres Umfangs oder ihrer Dauer als Orientierungswerte nicht rechtsverbindlich, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. In diesem Zusammenhang behält Jodel sich das Recht vor, vereinbarte Leistungen innerhalb eines zumutbaren Zeitraums auch nach dem angegebenen Kampagnenzeitraum zu erbringen, sofern die Leistungen während des ursprünglichen Kampagnenzeitraums nicht erbracht werden konnten aus Gründen, die Jodel nicht zu vertreten hat. Sofern dies der Fall ist, wird Jodel den Kunden über die Unterschreitung des geschätzten Kontingents oder die Überschreitung des vorläufig angegebenen Kampagnenzeitraums informieren und ihm den neuen Kampagnenzeitraum mitteilen.

§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit

6.1
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von Jodel.

6.2
Soweit Jodel im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen Email-Adresse erhalten hat, ist Jodel berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von Jodel per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber Jodel mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Jodel wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren.

6.3
Der Kunde verpflichtet sich, Jodel alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde Jodel unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die, soweit vorhanden, für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für Jodel entsprechend.

6.4
Soweit das Angebot einen festgelegten Starttermin für die jeweilige Kampagne angibt, ist ein solcher Termin im Gegensatz zur Kampagnendauer für beide Parteien als Fixtermin verbindlich für die Ausführung der Leistungen durch Jodel. Sofern dieser Termin aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht eingehalten werden kann (etwa aufgrund nicht an Jodel gelieferter Werbemittel), entfällt der Anspruch des Kunden auf die vertraglichen Leistungen, sofern vor der Erbringung der Mitwirkung durch den Kunden ein angegebener Starttermin um mehr als 7 Tage überschritten wurde.

6.5
Jodel behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von Jodel verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Jodel ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit Jodel wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde Jodel auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

6.6
Jodel übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

6.7
Jodel ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

6.8
Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von Jodel angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.

6.9
Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder Jodel zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird Jodel durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

6.10
Der Kunde stimmt zu, dass Jodel das Logo des Kunden für Werbezwecke auf der Jodel Homepage oder auf anderen von Jodel genutzten Werbeformaten, nutzen darf. Jodel ist zudem berechtigt, gegenüber Kunden oder Interessenten für den Kunden erstellte Anzeigen als Referenzmittel zu verwenden, sofern die betreffenden Anzeigen zuvor von Jodel im Auftrag des Kunden veröffentlicht worden sind.

§ 7 Urheberrechte

7.1
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Jodel verbleiben uneingeschränkt bei Jodel.

7.2
Sämtliche von Jodel veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Jodel. Davon sind nur diejenigen von Jodel veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von Jodel unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

7.3
Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Anzeigen erhält Jodel die alleinigen Datenbankrechte an den von Jodel veröffentlichten Anzeigen des Kunden.

7.4
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

7.5
Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

§ 8 Gewährleistung, Mängel

8.1
Jodel gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von Jodel zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Leistungen.

8.2
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet gegenüber Jodel schriftlich anzeigt und unter Angabe mindestens eines Mangels rügt.

8.3
Jodel ist im Fall eines Mangels zunächst berechtigt, nach Wahl von Jodel entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Kunden ein neues Werk im Sinne einer Längerschaltung herzustellen (Nacherfüllung). Der Kunde hat Jodel hierfür die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Jodel ist verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, zu tragen. Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Jodel die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

8.4
Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Jodel innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

8.5
Für die Verjährungsfristen gilt Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.6
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Jodel die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 9 Verjährung

9.1
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9.2
Zwingende Verjährungsvorschriften bleiben unberührt. Die in Ziffer 9.1 genannte Verjährungserleichterung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aufgrund von Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit und für Ansprüche aufgrund der Übernahme einer Garantie.

9.3
Die sich nach den Ziffern 9.1 und 9.2 für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ergebenden Verjährungsfristen gelten entsprechend für konkurrierende vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen. Wenn jedoch im Einzelfall die Anwendung der gesetzlichen Verjährungsregeln zu einer früheren Verjährung der konkurrierenden Ansprüche führen sollte, gilt für die konkurrierenden Ansprüche die gesetzliche Verjährungsfrist. Die gesetzlichen Verjährungsfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.

9.4
Soweit gemäß Ziffer 9.1 bis 9.3 die Verjährung von Ansprüchen gegenüber Jodel verkürzt wird, gilt diese Verkürzung entsprechend für etwaige Ansprüche des Kunden gegen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten sowie Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Jodel, die auf demselben Rechtsgrund beruhen.

§ 10 Haftung

10.1
Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 10.2 haftet Jodel auf Schadensersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Delikt – nur bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter von Jodel oder deren Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet Jodel auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit der Vertreter von Jodel und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit Jodel keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2
Von den in Ziff. 10.1 geregelten Haftungsausschlüssen und beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Ansprüche der Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten außerdem nicht, soweit Jodel einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit Jodel aus der Übernahme einer Garantie oder wegen der Übernahme des Beschaffungsrisikos haftet.

§ 11 Freistellung Schutzrechtsverletzung

11.1
Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche („Schutzrechtsanspruch“) wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von Jodel („Schutzrechtsverletzung“) erhoben, stellt Jodel den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von Jodel geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 6.6, (ii) der Kunde Jodel schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchstellung unterrichtet, (iii) Jodel die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (iv) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit Jodel Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen Jodel nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von Jodel für möglich gehalten, kann Jodel nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 12 Geheimhaltung

12.1
Jodel verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die Jodel von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von Jodel auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

12.2
Soweit Jodel personenbezogene Daten verarbeitet, wird Jodel alle Daten ausschließlich nach Maßgabe der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung verarbeiten. Für die Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich Jodel, eine aktuelle Datenschutzerklärung vorzuhalten und den Betroffenen auf der Jodel Homepage sowie auf allen weiteren Online-Diensten zur Verfügung zu stellen, die Jodel als Verantwortlicher betreibt.

12.4
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, Jodel unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist Jodel berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

§ 13 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung

13.1
Ist der Kunde wegen eines bei Jodel veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, Jodel unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet Jodel nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, Jodel von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und Jodel einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

§ 14 Laufzeit

14.1
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn Jodel die Annahme des Vertrags zugeht. Die Laufzeit des Vertrages beginnt ebenfalls mit Zugang der Annahme oder, falls ein abweichender Beginn vereinbart ist, mit diesem. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

14.2
Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten, Leistungsansprüchen.

§ 15 Leistungsänderungen

15.1
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang einer von Jodel zu erbringenden Leistung ändern, besteht die Pflicht, diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber Jodel zu äußern. Gleichfalls wird Jodel dem Kunden Kenntnis geben, falls eine Änderung des Vertrages im Hinblick auf die Durchführbarkeit des Projektes, insbesondere aus technischen, gestalterischen oder rechtlichen Gründen, erforderlich erscheint.

15.2
Jodel wird mitteilen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggf. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.

15.3
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Jodel wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

15.4
Für Verzögerungen, rechtliche oder technische Probleme oder sonst nachteilige Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand eines Projekts haftet Jodel nicht, wenn sich der Kunde über den Vorschlag zur Leistungsänderung durch die Jodel hinweggesetzt hat.

15.5
Wünscht der Kunde eine Pausierung des Projektes, so ist Jodel berechtigt, sämtliche bereits erbrachten Leistungen abzurechnen und einen etwaigen Mehraufwand aufgrund der Verschiebung von Terminen zu kommunizieren.

§16 Sonstige Leistungsstörung, Rücktritt & Kündigung

16.1
Wird die Durchführung von Leistungen aus Gründen unmöglich, die der Kunde zu vertreten hat, so behält Jodel grundsätzlich den Anspruch auf das vollständige vereinbarte Honorar. Die Stornierungsgebühr werden an der vereinbarte Vergütung orientiert und der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

16.2
Eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung kann nur dann nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dazu genutzt werden, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn die entsprechende Rechtsfolge bei der Fristsetzung mitgeteilt wurde und auch im Übrigen die gesetzlichen Gründe für einen Rücktritt vorliegen.

16.3
Tritt der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung bezieht, zurück, so werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst.

16.4
Wird ein Vertragspartner zahlungsunfähig oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so ist der andere Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis nach den vorstehenden Regelungen zu kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.2
Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann Jodel oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

17.3
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.